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ChristianOtto  energieeffizientes Bauen

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Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude

 

Mit der Energiesparverordnung (EnEV) hat Deutschland die EU-Richlinie über die "Gesamteffizienz von Gebäuden" mit der Einführung von Energieausweisen umgesetzt.

Besitzer von Gebäuden müssen neuen Mietern und Eigentümern ab dem 1. Januar 2009 einen Energieausweis für das zu vermietende/verkaufende Gebäude vorlegen.

Als nach §21 EnEV Ausstellungsberechtigter, mit der entsprechenden Zertifizierung als Energieberater und der DIN 13599, erstelle ich für Sie Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude auf der Grundlage des Energiebedarfs.

Bei Neuvermietung oder Verkauf von Gebäuden ohne Energieausweis drohen Bußgelder von bis zu 15000,- €.

Den Verbrauch des eigenen Autos kennt fast jeder, dagegen den Energieverbrauch des Wohnraums oder Betriebsgebäudes wissen die Wenigsten. Der Energieausweis gibt Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft darüber.

Der Energieausweis informiert noch vor der Anmietung oder Kauf einer Wohnung/eines Gebäudes über die zu erwartenden Energiekosten und hilft somit verschiedene Angebote zu vergleichen.

Für Immobilienbesitzer ist der Energieausweis der Einstieg in die energetische Modernisierung des Gebäudes. Dabei weist er die energetischen Mängel des Hauses auf und zeigt welche Maßnahmen durchgeführt werden müssen um die Energiebilanz zu verbessern.

 

 

 

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Christian Otto - Büro für energieeffizientes Bauen