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ChristianOtto  energieeffizientes Bauen

Bilsenkrautstr. 16
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Vor-Ort-Beratung

Das Förderprogramm ermöglicht Haus- und Wohnungseigentümern vorhandene Energiesparpotenziale des Gebäudes, anhand des Sachverstandes eines Experten, sinnvoll zu nutzen.

Es werden individuelle Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs vorgeschlagen, die die Wirtschaftlichkeit dieser Vorschläge berechnet und Wege zur Realisierung aufweist.

Das Beratungsergebnis bildet die Grundlage für Investitionen zur Energieeinsparung.

Da eine sparsame Energieverwendung im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, unterstützt der Staat diese Beratung mit einem Zuschuss von derzeit 800,- € für ein Ein- bis Zweifamilienhaus und 1100,- € für ein Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten.


Förderungsvoraussetzungen für Gebäude:

  • das Gebäude muss sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden
  • bis zum 31.01.2002 muss der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein
  • mindestens 50% der Gebäudefläche muss derzeit zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Gebäude muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein. Auch die Beratung einer Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohngebäuden zu Wohngebäuden wird gefördert

 

Wer wird gefördert?

Eine Energieberatung vor Ort können alle Gebäude- und Wohnungseigentümer in Anspruch nehmen, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Wohnungseigentümer allerdings nur dann, wenn erforderliche Daten über den Zustand der Heizungsanlage und die bauliche Beschaffenheit des Gebäudes erhoben werden können.


Mieter und Pächter eines Gebäudes benötigen für eine Beratung die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers.

Drei Phasen der Energiesparberatung vor Ort
Als Berater schließe ich mit Ihnen einen Vertrag ab indem die Phasen einer Energieberatung, aufgrund der Förderrichtlinien, festgeschrieben sind. In diesem verpflichte ich mich:

  • den Ist-Zustand des Gebäudes bzw. der Wohnung an Ort und Stelle zu erfassen, insbesondere der bautechnischen und physikalischen sowie heizungsstechnischen Gegebenheiten
  • einen umfassenden schriftlichen Beratungsbericht zu erstellen
  • die aufgezeigten Maßnahmen zur Energie- und Heizkostenersparnis mit Ihnen mündlich zu erörtern

Als Beratungsempfänger verpflichten Sie sich dem Berater, soweit vorhanden, die kompletten Baugenehmigungsunterlagen sowie alle Ausführungszeichnungen zur Verfügung zu stellen.

 

Das Förderprogramm zur Energieberatung "Was und wie sanieren? "Vor-Ort-Beratung" für Wohngebäude" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können Sie sich über folgenden Link downloaden.

Einfach auf den Flyer klicken!

 

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Christian Otto - Büro für energieeffizientes Bauen