Vor-Ort-Beratung
Das Förderprogramm ermöglicht Haus- und Wohnungseigentümern vorhandene Energiesparpotenziale des Gebäudes, anhand des Sachverstandes eines Experten, sinnvoll zu
nutzen.
Es werden individuelle Maßnahmen zur Verringerung des Energieverbrauchs vorgeschlagen, die die Wirtschaftlichkeit dieser Vorschläge berechnet und Wege zur Realisierung aufweist.
Das Beratungsergebnis bildet die Grundlage für Investitionen zur Energieeinsparung.
Da eine sparsame Energieverwendung im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegt, unterstützt der Staat diese Beratung mit einem Zuschuss von derzeit 800,- € für ein Ein- bis Zweifamilienhaus und
1100,- € für ein Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten.
Förderungsvoraussetzungen für Gebäude:
Wer wird gefördert?
Eine Energieberatung vor Ort können alle Gebäude- und Wohnungseigentümer in Anspruch nehmen, sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Wohnungseigentümer allerdings nur dann, wenn erforderliche Daten über den Zustand der Heizungsanlage und die bauliche Beschaffenheit des Gebäudes erhoben werden können.
Mieter und Pächter eines Gebäudes benötigen für eine Beratung die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers.
Drei Phasen der Energiesparberatung vor Ort
Als Berater schließe ich mit Ihnen einen Vertrag ab indem die Phasen einer Energieberatung, aufgrund der Förderrichtlinien, festgeschrieben sind. In diesem verpflichte ich mich:
Als Beratungsempfänger verpflichten Sie sich dem Berater, soweit vorhanden, die kompletten Baugenehmigungsunterlagen sowie alle Ausführungszeichnungen zur Verfügung zu stellen.
Das Förderprogramm zur Energieberatung "Was und wie sanieren? "Vor-Ort-Beratung" für Wohngebäude" des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle können Sie sich über folgenden Link downloaden.
Einfach auf den Flyer klicken!